Schulelternbeirat

Informationen des Vorstandes

Gremien gemäß Schulgesetz:

Klassenelternbeirat

gewählt aus Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse, besteht meist aus 3 Personen

Aufgaben:

  • Elternabende veranstalten
  • Teilnahme an Klassenkonferenzen
  • Teilnahme an Zeugniskonferenzen
  • ein Mitglied für den Schulelternbeirat (SEB)

Amtszeit:

jeweils für die gesamte Stufe, also für zwei Jahre in der fünften Klasse; und jeweils für drei Jahre in der siebten, bzw. zehnten Klasse.

Schulelternbeirat (SEB)

gebildet aus Klassenelternbeiräten, stimmberechtigt sind nur SEB-Mitglieder

Gremien des SEB

  • Vorstand; besteht aus 3 gewählten Mitgliedern des SEB
  • Arbeitsgruppen des SEB
  • Delegierte (Kreiselternbeirat, Schulkonferenz)
Schulkonferenz

paritätisch besetzt:

  • 10 LehrerInnen
  • 10 ElternvertreterInnen (vom SEB gewählt)
  • 10 SchülerInnen
Fachkonferenzen

Eltern (vom SEB gewählt) haben beratende Stimme

Ausschüsse der Schule

z.B.

  • AG Schulprogramm
  • AG gesunde Schule
  • ...

Außerhalb der Gremien

Darüber hinaus bieten sich noch weitere Mitwirkungsmöglichkeiten durch:

  • Fördervereine (FV Gymnasium Heide-Ost e.V. &  FV der Bläserklassen)
  • Klassenaktivitäten
  • Sportveranstaltungen
  • »gläserne Schule«
  • Elternstammtische
  • Projektwochen
  • Europa- und andere Austauschprojekte
  • Musik
  • Schulveranstaltungen

Senden Sie uns Anregungen und Mitteilung an:

Aktueller SEB Vorstand

Dr. Susanne Baum (Vorsitz)

Martin Resow

Alicia Hoffmann

Weitere Informationen

Das Institut für Lehrerfortbildung IQSH bietet auch Veranstaltungen zu Fragen der Elternarbeit an:

Veranstaltungen für Eltern

Arbeitsweise des Schulelternbeirates

Der Schulelternbeirat setzt sich aus je einem Vertreter pro Klasse zusammen und trifft sich normalerweise einmal pro Schulhalbjahr.

Zu bestimmten Themen nehmen an den Sitzungen  – mit beratender Stimme – ein oder zwei Vertreter der Schülerschaft und ein oder zwei Vertreter des Fördervereins teil.

Zu den Sitzungen des Schulelternbeirates werden alle Klassenelternbeiräte eingeladen; stimmberechtigt ist nur das eigens für den SEB bestimmte Mitglied. Dadurch wird die Basis der Elternarbeit erweitert, der Informationsfluss in die Elternschaft besser gewährleistet und auch die Übernahme eines Amtes im Vorstand des SEB erleichtert, da die Arbeit insgesamt schon bekannt ist.

Zur Optimierung des Informationsflusses ist eine Vernetzung per Email erfolgt. So können Informationen schnell kursiert werden und auch eine schnellere Rückmeldung und damit kürzere Reaktionszeiten erzielt werden.

Für Fragen das Schulzentrum betreffend gibt es regelmäßige Treffen mit SEB-Mitgliedern der Gemeinschaftsschule (GMS).